Information des Präsidiums vom 08. März 2021

Das Präsidium traf sich zu einer turnusgemäßen Sitzung. Zunächst erfolgte die Protokollkontrolle vom 22. Februar 2021. Zum ersten Mal traf sich das Präsidium via ZOOM. Die Software erwies sich als sehr benutzerfreundlich. Auch die nächsten Sitzungen werden via ZOOM stattfinden.

Der YouTube-Kanal des DBSV soll reaktiviert werden. Alle Landesverbände können Videos ihrer Wettkämpfe, von Veranstaltungen oder Trainingseinheiten an den Leiter GB Öffentlichkeitsarbeit Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Der Leiter GB Öffentlichkeitsarbeit wird alle Einsendungen sichten, und ggf. Kontakt aufnehmen.

Es wird geprüft, ob der Verbandpokal der Jugend im Sommer in angepasstem Rahmen gemeinsam mit der Jugendfreizeit des DBSV stattfinden kann.

Folgender Vorschlag wurde diskutiert : Neue Wege

In der jüngeren Vergangenheit ist leider ein gewisser Rückgang der Bereitschaft zur Mitarbeit in den Präsidien (sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene), zu erkennen. Dabei ist neben der allgemeinen Verringerung des Idealismus in unserer Gesellschaft, auch eine gewisse Scheu vor der Übernahme eines Amtes und der damit einhergehenden „Verantwortung“, verbunden. Diese Scheu hat nicht selten ihre Ursache in Gerüchten und Fehlinformationen über die Arbeit im Präsidium. Vor diesem Hintergrund möchten wir interessierten Sportler*innen die Möglichkeit bieten, unverbindlich während einer definierten Zeit, das wahre „Präsidiumsleben“ kennen zu lernen. In Anlehnung an §17/1 der Satzung „die Berufung von Ausschüssen” kann das Präsidium ein Volontariat einrichten.

Das Volontariat:

Sinn und Zweck des Volontariats ist eine Mitarbeit auf Probe für einen möglichen Interessenten an eine Aufgabe im Präsidium. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, die mögliche Aufgabe schon im Vorfeld zu definieren. In dieser Zeit hat der Volontär dieselben Pflichten wie ein Präsidiumsmitglied, nimmt an Besprechungen und Wettbewerben teil, hat grundsätzlich überall Rederecht aber kein Entscheidungs- oder Stimmrecht – es sei denn, es ist im Rahmen der übertragenen Aufgabe notwendig. Diese Details werden vom Präsidium - in Absprache mit dem Volontär - im Vorfeld geplant und festgeschrieben. Die Dauer eines Volontariats wird vom Präsidium festgelegt und sollte zwischen zwölf und vierundzwanzig Monate liegen. Eine Verlängerung ist in beiderseitigem Einverständnis möglich. Im Gegensatz zu der „kommissarischen“ Wahl in ein Amt, kann das Volontariat von beiden Seiten jederzeit beendet werden.

Beispiel: In Ermangelung eines Bewerbers für den regulären „Leiter GB-Jugend“ findet das Präsidium einen Volontär*in, der/die diese Aufgabe für einen definierten Zeitraum übernimmt.

Der/die „Leiter GB-Jugend (vol.)“:

• übernimmt die planerische und organisatorische Führung des GBJugend, • stimmt alle Entscheidungen mit dem Präsidium ab,

• kann eigene Ideen – in Absprache mit dem Präsidium – einbringen und umsetzen,

• pflegt den Kontakt zu dem Landesjugendleitern,

• arbeitet eng mit dem Bundesjugendleiter zusammen.

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